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Von 1988 bis 1997 wurde für den Kanton Zürich flächendeckend eine landwirtschaftliche Bodenkarte erarbeitet. Dabei wurden die Böden der Bodeneignungsklassen 1 bis 5 als für Fruchtfolgefläche «geeignet» und diejenigen der Bodeneignungsklasse 6 als «bedingt geeignet» bezeichnet. Die genaue Definition findet sich unten:
Nutzungseignungsklassen
Die landwirtschaftliche Nutzungseignungskarte weist 10 Eignungsklassen aus, worin die Anbaumöglichkeiten für die Landwirtschaft und die erforderlichen Standorteigenschaften bzgl. Boden, Relief und Klima umschrieben sind. Die Beurteilung wurde für alle vier Nutzungsgebiete gesondert vorgenommen.
Im Futterbaugebiet ist die Bedeutung der Standortfaktoren Geländeform und Klima gegenüber der Bedeutung der Bodeneigenschaften grösser. Während das Klima vor allem die Ertragshöhe und -sicherheit begrenzt, ist die Geländeform, insbesondere die Hangneigung, in den meisten Fällen für die Nutzungsmöglichkeit des Bodens ausschlaggebend.
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Klasse 1:
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Uneingeschränkte Fruchtfolge 1. Güte
Anbau aller Kulturen einschliesslich Hackfrüchte und Feldgemüse mit hohen und sicheren Erträgen möglich.
Das Wasser- und Nährstoffrückhaltevermögen dieser Standorte garantiert ein hohes Ertragspotential. Weder Bodenzusammensetzung, Gefüge, Durchlässigkeit noch Hangneigung stellen eine Limitierung für die Bewirtschaftung (insbesondere Bodenbearbeitung, Saat und Ernte) irgendeiner Kultur dar.
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Klasse 2:
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Uneingeschränkte Fruchtfolge 2. Güte
Anbau aller Kulturen möglich bei etwas geringerer Ertragssicherheit bzw. leicht erhöhtem Aufwand für Bodenbearbeitung, Saat und Ernte.
Das Wasser- oder Nährstoffrückhaltevermögen dieser Standorte ist zum Teil nicht optimal (aber normalerweise ausreichend) oder die Bewirtschaftung ist durch eine oder mehrere Standorteigenschaften leicht eingeschränkt.
Maximale Eignungsklasse im Übergangsgebiet ackerbaubetont (Nutzungsgebiet 2).
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Klasse 3:
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Getreidebetonte Fruchtfolge 1. Güte
Vielseitiger Ackerbau möglich mit Schwergewicht auf Getreidebau; Hackfruchtanbau nur mit erhöhtem Aufwand oder geringerer Ertragssicherheit in Trockenjahren.
Das Wasser- oder Nährstoffrückhaltevermögen dieser Standorte ist gut. Die nutzbare Wasserkapazität kann z.B. im Zuckerrübenbau in Extremjahren zum limitierenden Faktor werden. In dieser Klasse sind vor allem Standorte, deren Skelettgehalt und/oder Feinerdekörnung den Hackfruchtanbau einschränken.
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Klasse 4:
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Getreidebetonte Fruchtfolge 2. Güte
Einseitiger Ackerbau mit geringerem Ertragsvermögen. Genügende Eignung für Getreidebau, geringe Ertragssicherheit im Futterbau (Sommertrockenheit), Hackfruchtanbau generell stark eingeschränkt.
Die geringe nutzbare Wasserkapazität, der hohe Steingehalt und/oder eine extreme Körnung schränken das Ertragspotential sowie die Bearbeitbarkeit dieser Standorte ein.
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Klasse 5:
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Futterbaubetonte Fruchtfolge
Einseitiger Ackerbau; Futterbau mit guten und sicheren Erträgen bevorzugt. Getreidebau mit guten Erträgen möglich, Hackfruchtanbau meist stark eingeschränkt.
Das Wasser- und Nährstoffrückhaltevermögen dieser Standorte ist gut. Die Neigung zur Vernässung, der hohe Säuregehalt und/oder eine ungünstige Feinerdekörnung führen zu unzureichender Bearbeitbarkeit sowie erhöhter Verdichtungs- bzw. Erosionsgefährdung. Die Einschränkungen dieser Standorte liegen daher nicht im Ertragspotential sondern in den bodenschonenden Massnahmen, die eingehalten werden müssen, um dieses Potential zu erhalten.
Maximale Eignungsklasse im Übergangsgebiet futterbaubetont(Nutzungsgebiet 3).
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GIS-Bowserm mit Bodenkarte der Landwirtschaftsflächen:
www.gis.zh.ch/gb4/bluevari/gb.asp

Geschätzte Zahlen, Stand ca. 1998
Aktuellere Zahlen (2011):
Bodenklasse 1-5: 39‘210 Hektaren
Bodenklasse 6: 10‘270 Hektaren
Medienmitteilung des ALN
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