Ausgangslage
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Die landwirtschaftliche Nutzfläche ist von allen Flächen am schlechtesten geschützt
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Die Siedlungsentwicklung findet aus diesem Grund regelmässig auf Kosten der landwirtschaftlichen Nutzfläche statt.
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Im Kanton Zürich ist die Zerstörung der landwirtschaftliche Produktionsfläche aufgrund des starken Siedlungswachstums besonders ausgeprägt.
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Während die Siedlungsentwicklung in den letzten Jahren im Kanton Zürich vor allem innerhalb der noch nicht bebauten Bauzone stattfand, droht in Zukunft vermehrt Einzonung auf Kosten des Landwirtschaftslandes.
Motivation
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Verbesserung des rechtlichen Schutzes von landwirtschaftlichen Produktionsflächen (Acker- und Weideflächen)
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Bekräftigung und Konkretisierung der Ernährungssouveränität
Flexibilität in der Umsetzung:
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Die Bodenqualität soll auf der Stufe der Zonenplanung erfasst werden. Einzonungen streben die Erhaltung der landwirtschaftlichen Produktionsfläche (Bodenklassen 1 bis 6) an.
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Den Gemeinden bleibt eine Flexibilität in der Siedlungsentwicklung indem sie
- Böden aufwerten und so die landwirtschaftliche Produktionsfläche erhalten;
- ihr Siedlungsgebiet auf Flächen ausdehnen, welche landwirtschaftlich schlecht bewirtschaftet werden können (Bodenklassen 8 bis 10) (Ausnahme: Ökolog. besonders wertvolle Flächen);
- Siedlungsverdichtungen anstreben (z.B. durch Umnutzung von Industriebrachen und Ersatzneubauten)
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